Herrenlose Grundstücke: Aneignung, Chancen & rechtliche Hürden
Herrenlose Grundstücke faszinieren viele Immobilieninteressierte: Flächen ohne erkennbaren Eigentümer, verlassene Höfe, verwilderte Parzellen. Die Realität hinter dem Begriff ist jedoch deutlich nüchterner und rechtlich klar geregelt. In Deutschland gibt es herrenlose Grundstücke im juristischen Sinne nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen, und der Weg zur Übernahme führt fast immer über den Staat. Wer sich für herrenlose Grundstücke interessiert, sollte die rechtlichen Grundlagen, die regionalen Unterschiede und die typischen Risiken kennen, bevor er Zeit und Geld investiert.
Zusammenfassung: Herrenlose Grundstücke in Deutschland
- Rechtliche Definition: Ein herrenloses Grundstück entsteht nur durch formellen Eigentumsaufgabe nach § 928 BGB beim Grundbuchamt, nicht durch bloßen Leerstand.
- Aneignungsrecht: Nur der Fiskus des jeweiligen Bundeslandes darf ein herrenloses Grundstück aneignen. Privatpersonen können es danach vom Staat kaufen.
- Recherche: Offizielle Listen gibt es bei Landesbehörden wie LBIH Hessen, BLB NRW oder SIB Sachsen sowie über das Grundbuchamt.
- Risiken nicht unterschätzen: Altlasten, Erschließungskosten, Grundsteuer-Rückstände und Sanierungsbedarf können den vermeintlichen Schnäppchenpreis schnell relativieren.
Herrenlose Grundstücke: Definition & rechtlicher Rahmen
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Grundstücke und Gebäude, die leer stehen, verwildert sind oder deren Eigentümer niemand kennt, schnell als „herrenlos” bezeichnet. Im juristischen Sinne ist der Begriff jedoch eng gefasst und beschreibt eine sehr spezifische Situation.
Definition: Herrenloses Grundstück
Ein herrenloses Grundstück ist ein Grundstück, dessen bisheriger Eigentümer das Eigentum nach § 928 BGB formell aufgegeben hat. Die Aufgabe wird durch eine notariell beglaubigte Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt wirksam und im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück gehört damit vorübergehend niemandem, bis der Fiskus sein Aneignungsrecht ausübt.
Herrenlose Grundstücke vs. verlassene Immobilien mit unbekanntem Eigentümer
Der Unterschied ist grundlegend: Ein verlassenes Haus oder ein verwildertes Grundstück mit unbekanntem Eigentümer ist nicht herrenlos im Rechtssinne. Solange kein formeller Verzicht erklärt wurde, gibt es immer einen Eigentümer, auch wenn dieser schwer zu finden ist, im Ausland lebt oder bereits verstorben ist. In diesem Fall geht das Eigentum an die Erben über, und wenn keine Erben vorhanden oder bekannt sind, fällt das Vermögen nach dem Erbrecht ebenfalls an den Fiskus.
Herrenlose Grundstücke in Deutschland entstehen also nicht durch Verfall oder Vernachlässigung, sondern ausschließlich durch einen aktiven Rechtsakt des Eigentümers. Das ist in der Praxis selten, kommt aber vor, etwa wenn ein Grundstück wirtschaftlich wertlos erscheint, hohe Altlasten oder Erschließungskosten drohen und der Eigentümer die laufenden Kosten nicht mehr tragen möchte.
§ 928 BGB: Die gesetzliche Grundlage im Überblick
§ 928 BGB regelt die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück und das daraus folgende Aneignungsrecht des Fiskus. Der Eigentümer erklärt den Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt, woraufhin das Eigentum erlischt. Das Grundstück wird im Grundbuch als herrenlos eingetragen. Der Fiskus des Bundeslandes, in dem das Grundstück liegt, hat dann das Recht, aber nicht die Pflicht, das Eigentum durch Eintragung ins Grundbuch zu erwerben. Privatpersonen haben kein direktes Aneignungsrecht nach § 928 BGB.
Wie viele herrenlose Grundstücke gibt es in Deutschland wirklich?

Verlässliche Gesamtstatistiken zu herrenlosen Grundstücken in Deutschland sind schwer zu finden, da keine bundesweit einheitliche Erfassung existiert. Die Zahlen variieren je nach Bundesland und Erhebungsmethode erheblich. Klar ist: Echte herrenlose Grundstücke im juristischen Sinne sind deutlich seltener als der öffentliche Diskurs vermuten lässt.
Viele Grundstücke, die umgangssprachlich als herrenlos gelten, sind in Wirklichkeit Grundstücke mit unbekanntem oder unerreichbarem Eigentümer. Dazu kommen Liegenschaften aus DDR-Zeiten in den neuen Bundesländern, bei denen Eigentumsverhältnisse bis heute ungeklärt sein können. Laut Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) umfasst der Bundesbestand zwar zahlreiche Liegenschaften, aber der überwiegende Teil davon ist nicht herrenlos, sondern Bundeseigentum, das zum Verkauf oder zur Entwicklung ansteht.
Wer nach günstigen Grundstücken sucht, findet in der Kategorie der echten herrenlosen Grundstücke also ein überschaubares Angebot. Interessanter ist oft der Blick auf Grundstücke mit unbekannten Eigentümern, kommunale Liegenschaften oder Leerstandsobjekte, die aktiv zum Kauf angeboten werden.
Herrenlose Grundstücke finden: Quellen, Listen & Behördenwege
Die Suche nach herrenlosen Grundstücken erfordert Geduld und den richtigen Zugang zu Behördeninformationen. Eine zentrale, bundesweite Liste gibt es nicht. Stattdessen sind verschiedene regionale Stellen zuständig.
Offizielle Listen und Behördenportale nutzen
Einige Bundesländer führen aktiv Listen zu herrenlosen Grundstücken oder bieten entsprechende Informationen auf ihren Behördenwebseiten an. Der LBIH Hessen etwa veröffentlicht Informationen zu herrenlosen Grundstücken und gibt Interessierten Hinweise, wie sie vorgehen können. Der BLB NRW bietet ebenfalls einen Service für Immobilieninteressenten an, über den staatliche Liegenschaften recherchiert werden können.
Neben diesen Landesbehörden sind folgende Anlaufstellen sinnvoll:
- Kommunale Liegenschaftsämter: Städte und Gemeinden verwalten oft eigene Grundstücke, die zum Verkauf stehen, und haben Kenntnis von Flächen mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen.
- Amtsgerichte (Grundbuchämter): Über Grundbucheinsichten lassen sich Eigentümer ermitteln oder feststellen, ob ein Grundstück als herrenlos eingetragen ist.
- Notare: Können bei der Recherche und der formellen Antragstellung unterstützen.
Eine sogenannte „herrenlose Grundstücke Liste” im Sinne einer öffentlich zugänglichen Gesamtübersicht existiert bundesweit nicht. Wer nach einer Liste sucht, wird auf die jeweiligen Landesbehörden verwiesen.
Verlassenes Bauernhaus kaufen: Wo suchen?
Der Wunsch, ein verlassenes Bauernhaus zu kaufen, ist verbreitet, besonders im Zuge des Trends zum Landleben. Solche Objekte sind aber in der Regel nicht herrenlos, sondern haben Eigentümer, die sie nicht aktiv vermarkten. Anlaufstellen für die Suche sind:
- Immobilienportale mit Fokus auf ländliche Objekte: Portale wie Immoscout24 oder Immonet listen gelegentlich günstige Bestandsobjekte in strukturschwachen Regionen.
- Kommunale Leerstandsbörsen: Manche Gemeinden, insbesondere in schrumpfenden Regionen Ostdeutschlands oder im ländlichen Westen, betreiben eigene Leerstandsbörsen und vermitteln aktiv zwischen Eigentümern und Kaufinteressenten.
- Direkte Ansprache vor Ort: Wer in einer bestimmten Region sucht, kann sich an das örtliche Bauamt oder die Gemeindeverwaltung wenden und nach Leerstandsobjekten fragen.
Plattformen wie leerstandsmelder.de erfassen von Nutzern gemeldete Leerstände und können als erster Hinweis dienen. Die rechtliche Situation des jeweiligen Objekts muss aber immer separat über das Grundbuchamt geklärt werden.
Grundbuch als Recherche-Tool: Eigentümer ermitteln

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register, das jeder ohne Weiteres einsehen kann. Der Zugang ist an den Nachweis eines berechtigten Interesses geknüpft. Wer ohne diesen Nachweis Einsicht beantragt, wird abgewiesen.
Das Grundbuch ist das zentrale Instrument, um Eigentumsverhältnisse an Grundstücken in Deutschland zu klären. Es enthält Angaben zum Eigentümer, zu Belastungen (etwa Hypotheken oder Grundschulden) und zu Dienstbarkeiten. Für die Suche nach herrenlosen Grundstücken ist es unverzichtbar.
Grundbuch einsehen: So geht’s Schritt für Schritt
- Zuständiges Grundbuchamt ermitteln: Das Grundbuchamt ist beim Amtsgericht des Bezirks angesiedelt, in dem das Grundstück liegt. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Gemeinde.
- Antrag auf Einsicht stellen: Der Antrag kann schriftlich oder persönlich beim Grundbuchamt gestellt werden. In einigen Bundesländern ist die Einsicht auch über das elektronische Grundbuchportal möglich.
- Berechtigtes Interesse nachweisen: Ohne diesen Nachweis wird der Antrag abgelehnt. Kaufinteressenten können ihr Interesse durch ein Schreiben belegen, das das konkrete Kaufvorhaben beschreibt.
- Grundbuchauszug anfordern: Der Auszug zeigt Eigentümer, Belastungen und eventuelle Vermerke zu herrenlosen Grundstücken. Die Kosten liegen je nach Bundesland und Art des Auszugs bei etwa 10 bis 20 Euro.
- Eigentümer kontaktieren: Ist ein Eigentümer eingetragen, kann über Notare oder Anwälte Kontakt aufgenommen werden, auch wenn die Adresse nicht bekannt ist.
Die Bundesnotarkammer gibt auf ihrer Webseite Auskunft zu den Voraussetzungen der Grundbucheinsicht und kann bei der Suche nach einem geeigneten Notar helfen.
Berechtigtes Interesse: Wann darf ich Einsicht beantragen?
Das berechtigte Interesse ist eine rechtliche Voraussetzung nach § 12 GBO (Grundbuchordnung). Es liegt vor, wenn ein sachlich nachvollziehbarer Grund für die Einsicht besteht, der über bloße Neugier hinausgeht. Anerkannte Fälle sind:
- Ernsthaftes Kaufinteresse an einem konkreten Grundstück
- Nachbarschaftliche Betroffenheit (etwa bei Grenzstreitigkeiten)
- Gläubigerinteresse (bei bestehenden Forderungen gegen den Eigentümer)
- Erbschaftliche Ermittlungen
Wer ein verlassenes Grundstück kaufen möchte und den Eigentümer nicht kennt, kann das Kaufinteresse als berechtigtes Interesse geltend machen. Eine kurze schriftliche Begründung reicht in der Regel aus. Wer ein Einfamilienhaus verkaufen möchte und dabei auf herrenlose Grundstücke in der Nachbarschaft stößt, hat ebenfalls ein nachvollziehbares Interesse an der Eigentümerermittlung. Weitere Informationen zum Immobilienkauf und Grundstücksrecht finden Sie in unserem Ratgeber-Bereich.
Herrenlose Grundstücke aneignen: Ablauf nach § 928 BGB & rechtliche Hürden

Die Aneignung eines herrenlosen Grundstücks durch eine Privatperson ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. § 928 BGB weist das Aneignungsrecht ausdrücklich dem Fiskus zu. Privatpersonen können jedoch auf dem Umweg über den Staat an solche Grundstücke gelangen.
Herrenlose Grundstücke kaufen: Wer hat das Aneignungsrecht?
Das Aneignungsrecht liegt beim Fiskus des Bundeslandes, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus kann, muss aber nicht, von diesem Recht Gebrauch machen. In der Praxis üben die Bundesländer das Aneignungsrecht fast immer aus, da sie sonst auf mögliche Einnahmen verzichten würden.
Sobald der Fiskus das Grundstück übernommen hat, kann er es wie jeder andere Eigentümer behandeln: behalten, entwickeln oder verkaufen. Kaufinteressenten können sich an die zuständige Landesbehörde wenden und Interesse anmelden. Eine Garantie auf Erwerb gibt es nicht, aber in vielen Fällen sind die Behörden froh, wenn sich solvente Käufer finden.
Schritt für Schritt: So läuft die Aneignung nach § 928 BGB ab
- Eigentumsaufgabe durch den bisherigen Eigentümer: Der Eigentümer erklärt den Verzicht notariell beglaubigt gegenüber dem Grundbuchamt. Ohne Notar ist dieser Schritt nicht wirksam.
- Eintragung im Grundbuch: Das Grundbuchamt trägt das Grundstück als herrenlos ein. Ab diesem Moment gehört es niemandem mehr.
- Fiskus übt Aneignungsrecht aus: Die zuständige Landesbehörde wird informiert und trägt sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch ein. Dieser Schritt kann einige Wochen bis Monate dauern.
- Verkauf durch den Fiskus: Der Fiskus kann das Grundstück nun zum Marktpreis oder im Bieterverfahren verkaufen. Interessenten können sich bei der zuständigen Behörde melden.
- Notarieller Kaufvertrag und Umschreibung: Der Kauf läuft wie jeder andere Grundstückskauf ab, mit notariellem Vertrag, Grunderwerbsteuer und Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Regionale Unterschiede: Herrenlose Grundstücke nach Bundesland
| Bundesland | Zuständige Behörde | Informationsportal |
|---|---|---|
| NRW | BLB NRW | blb.nrw.de |
| Bayern | Bayerische Staatsimmobilien | stmb.bayern.de |
| Hessen | LBIH Hessen | lbih.hessen.de |
| Sachsen | SIB Sachsen | immobilien.sachsen.de |
| Brandenburg | BLB Brandenburg | blb-brandenburg.de |
| Rheinland-Pfalz | LBB RLP | lbb.rlp.de |
Die Zuständigkeiten und die Praxis beim Umgang mit herrenlosen Grundstücken unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Manche Länder haben spezialisierte Behörden und transparente Verfahren, andere sind weniger gut organisiert.
Herrenlose Grundstücke in NRW, Bayern & Brandenburg
NRW: Der BLB NRW ist die zentrale Anlaufstelle für herrenlose Grundstücke in Nordrhein-Westfalen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb verwaltet staatliche Liegenschaften und informiert Interessenten über verfügbare Objekte. Eine öffentliche Liste herrenloses Grundstücke NRW im engeren Sinne gibt es nicht, aber das BLB veröffentlicht regelmäßig Verkaufsangebote für staatliche Grundstücke.
Bayern: In Bayern ist das Staatliche Bauamt oder die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung zuständig. Herrenlose Grundstücke Bayern werden über die Bayerische Staatsforsten oder die Immobilienverwaltung des Freistaats abgewickelt. Kaufinteressenten wenden sich an die jeweilige Bezirksfinanzdirektion.
Brandenburg: Besonders in Brandenburg gibt es aufgrund der Nachwendezeit noch immer Grundstücke mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen. Die zuständige Behörde ist der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB Brandenburg). Herrenlose Grundstücke Brandenburg werden über das Landesgrundstücksamt verwaltet.
Hessen, Sachsen & Rheinland-Pfalz: Anlaufstellen im Überblick
Hessen: Der LBIH Hessen ist besonders gut aufgestellt und führt eine eigene Informationsseite zu herrenlosen Grundstücken. Interessenten können dort direkt Kontakt aufnehmen und werden über den aktuellen Bestand informiert. Herrenlose Grundstücke Hessen sind damit vergleichsweise transparent zugänglich.
Sachsen: Der Staatsbetrieb SIB (Sächsisches Immobilien- und Baumanagement) informiert auf seiner Webseite über Aneignungsrechte und den Umgang mit herrenlosen Grundstücken in Sachsen. Herrenlose Grundstücke Sachsen werden über den SIB abgewickelt.
Rheinland-Pfalz: Für herrenlose Grundstücke Rheinland-Pfalz ist der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) zuständig. Die Informationslage ist weniger transparent als in Hessen oder Sachsen, aber Anfragen an das jeweilige Finanzamt des Bundeslandes führen in der Regel zum richtigen Ansprechpartner.
NRW
BLB NRW – Bau- und Liegenschaftsbetrieb
Bayern
Bayerische Staatsimmobilien / Bezirksfinanzdirektion
Hessen
LBIH – Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Sachsen
SIB – Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Brandenburg
BLB Brandenburg – Landesgrundstücksamt
Rheinland-Pfalz
LBB – Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Risiken & Kosten beim Erwerb herrenloser Grundstücke
Herrenlose Grundstücke und verlassene Immobilien werden oft deshalb aufgegeben, weil die Kosten für Sanierung, Altlastenbeseitigung oder Erschließung den Wert des Grundstücks übersteigen. Ein niedriger Kaufpreis bedeutet nicht zwangsläufig ein gutes Geschäft.
Wer ein herrenloses Grundstück oder ein verlassenes Bauernhaus kaufen möchte, sollte die Kostenstruktur realistisch einschätzen. Die Risiken sind vielfältig und können selbst erfahrene Käufer überraschen.
Altlasten, Erschließungskosten & Grundsteuer-Rückstände
Altlasten im Boden: Besonders bei ehemaligen Gewerbe- oder Industrieflächen können Bodenverunreinigungen vorliegen. Die Sanierungskosten gehen schnell in die Zehntausende oder sogar Hunderttausende Euro. Vor dem Kauf sollte ein Bodengutachten eingeholt werden. Das Umweltbundesamt gibt einen Überblick über Altlastenkataster und Recherchemöglichkeiten.
Erschließungskosten: Ist das Grundstück nicht oder nur teilweise erschlossen (kein Stromanschluss, kein Wasser, keine Kanalisation), trägt der neue Eigentümer die Erschließungskosten. Diese können je nach Lage und Umfang mehrere zehntausend Euro betragen.
Grundsteuer-Rückstände: Offene Grundsteuerverbindlichkeiten aus der Vergangenheit können auf den neuen Eigentümer übergehen, wenn sie als Grundstückslast eingetragen sind. Eine Prüfung beim Finanzamt und im Grundbuch ist vor dem Kauf zwingend.
Ungeklärte Baurechte: Nicht jedes Grundstück ist bebaubar. Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und eventuelle Denkmalschutzauflagen müssen vorab beim zuständigen Bauamt geprüft werden.
Checkliste: Was prüfen, bevor Sie ein herrenloses Grundstück übernehmen?
Vor der Übernahme oder dem Kauf eines herrenlosen Grundstücks sollten folgende Punkte systematisch geprüft werden. Wer eine Bürgschaftserklärung beim Immobilienkauf plant, sollte diese Risiken ebenfalls in die Finanzierungsplanung einbeziehen.
- Grundbuchauszug: Eigentümer, Belastungen, eventuelle Vermerke zu Altlasten oder Dienstbarkeiten prüfen.
- Bodenuntersuchung: Altlastenkataster des Bundeslandes konsultieren, ggf. Bodengutachten beauftragen.
- Erschließungsstatus: Beim Tiefbauamt der Gemeinde klären, ob alle Versorgungsleitungen vorhanden sind.
- Grundsteuer und kommunale Abgaben: Beim Finanzamt und der Gemeinde offene Forderungen abfragen.
- Bebaubarkeit: Bebauungsplan und Flächennutzungsplan beim Bauamt einsehen, Baugenehmigungsfähigkeit prüfen.
- Denkmalschutz: Beim Landesdenkmalamt klären, ob das Gebäude oder die Fläche unter Schutz steht.
- Sanierungskosten: Bei Bestandsgebäuden ein Sachverständigengutachten einholen, bevor ein Kaufpreis verhandelt wird.
Fazit: Lohnt sich die Suche nach herrenlosen Grundstücken?
Herrenlose Grundstücke im juristischen Sinne sind seltener als viele denken, und der direkte Weg zur Aneignung steht Privatpersonen nicht offen. Wer bereit ist, den Umweg über staatliche Behörden zu gehen, Geduld mitzubringen und eine sorgfältige Prüfung der Risiken vorzunehmen, kann jedoch durchaus fündig werden. Besonders in strukturschwachen Regionen bieten sich Chancen, günstige Grundstücke oder sanierungsbedürftige Objekte zu erwerben.
Entscheidend sind eine Grundbuchprüfung, die realistische Einschätzung von Altlasten und Erschließungskosten sowie der Kontakt zu den zuständigen Landesbehörden — ohne diese Schritte bleibt die Suche spekulativ, auch wenn ein Objekt auf den ersten Blick günstig wirkt.
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Häufige Fragen
Ein herrenloses Grundstück ist ein Grundstück, dessen Eigentümer das Eigentum nach § 928 BGB formell aufgegeben hat. Der Verzicht wird beim Grundbuchamt erklärt und eingetragen. Das Grundstück gehört damit zunächst niemandem mehr, bis der Fiskus des jeweiligen Bundeslandes sein gesetzliches Aneignungsrecht ausübt.
Nein. Das bloße Besetzen oder eigenmächtige Nutzen eines herrenlosen Grundstücks ist rechtlich nicht erlaubt und kann als Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung gewertet werden. Das gesetzliche Aneignungsrecht liegt ausschließlich beim Fiskus. Privatpersonen können das Grundstück erst erwerben, wenn der Staat es zum Verkauf anbietet.
Herrenlose Grundstücke lassen sich über offizielle Landesbehörden recherchieren, etwa den LBIH Hessen, den BLB NRW oder das Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB). Zusätzlich helfen Grundbuchrecherchen beim zuständigen Amtsgericht sowie kommunale Liegenschaften- und Bauämter weiter.
Zunächst fällt das Grundstück an den Fiskus des jeweiligen Bundeslandes, der das Aneignungsrecht nach § 928 BGB besitzt. Privatpersonen können das Grundstück anschließend vom Staat kaufen, sofern dieser es zum Verkauf anbietet. Ein direktes Aneignungsrecht für Privatpersonen existiert nicht.
Der bisherige Eigentümer erklärt den Verzicht notariell beim Grundbuchamt. Das Grundstück wird als herrenlos im Grundbuch eingetragen. Anschließend übt der Fiskus sein Aneignungsrecht aus, trägt sich als neuer Eigentümer ein und kann das Grundstück danach an Privatpersonen oder Institutionen verkaufen.
Zu den häufigsten Risiken zählen Altlasten im Boden, offene Erschließungskosten, Grundsteuer-Rückstände sowie ungeklärte Baurechte. Bei Bestandsgebäuden kommen oft erhebliche Sanierungskosten hinzu. Eine gründliche Due-Diligence-Prüfung vor dem Kauf ist daher unbedingt empfehlenswert.
Das Grundbuch kann beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) oder über das elektronische Grundbuchportal eingesehen werden. Voraussetzung ist der Nachweis eines berechtigten Interesses, etwa als ernsthafter Kaufinteressent. Notare können bei der Antragstellung unterstützen.
Quellen
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell überprüft. Enthaltene Bilder wurden mittels KI generiert. Mehr erfahren