Wohnen mit Kopf
Mieten & Kaufen

Treppenhausreinigung: Kosten, Pflichten & Tipps

Aktualisiert 6. August 2026 15 Min.
Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus: gefegte Treppe mit Eimer und Wischmopp auf dem Absatz
Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus: gefegte Treppe mit Eimer und Wischmopp auf dem Absatz KI-generiert

Kaum eingezogen, hängt schon der erste Aushang im Flur: ein Reinigungsplan, der dich ab nächster Woche zum wöchentlichen Wischen der Stufen verpflichtet. Kaum ein Thema sorgt in Mehrfamilienhäusern so regelmäßig für Ärger wie die Treppenhausreinigung. Mieter fragen sich, ob sie überhaupt müssen, Vermieter, wie sie die Pflicht rechtssicher regeln, und beide Seiten wollen wissen, was eine professionelle Reinigungskraft 2026 kostet. Genau das klärt dieser Ratgeber: mit aktuellen Preisen pro Etage und Quadratmeter, den rechtlichen Grundlagen nach der Betriebskostenverordnung, einem aktuellen Urteil zur Beweislast und Formulierungshilfen für Schreiben an deine Mieter.

Zusammenfassung: Treppenhausreinigung

  • Kosten 2026: Laut MyHammer 10 bis 30 Euro pro Etage und Gang, laut CleanCalc 2,50 bis 5,00 Euro pro Quadratmeter; pro Mietpartei fallen laut Blink meist 5 bis 20 Euro im Monat an.
  • Umlage: Die Kosten sind als Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV auf dich umlegbar, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.
  • Pflicht: Wer reinigen muss, regelt Mietvertrag oder Hausordnung; ohne wirksame Grundlage darf dich der Vermieter nicht zur Reinigung verpflichten.
  • Streitfall: Bei verweigerter Reinigung gilt Abmahnung vor Kündigung; bei mangelhafter Reinigung trägst du als Mieter die Beweislast (AG Elmshorn, Az. 58 C 111/22).

Was ist eine Treppenhausreinigung und warum sorgt sie für Streit?

Die Treppenhausreinigung umfasst alle Reinigungsarbeiten in den gemeinschaftlich genutzten Verkehrsflächen eines Mehrfamilienhauses, also Treppenläufe, Absätze, Flure, Eingangsbereich, Geländer und Handläufe. Sie dient der Werterhaltung des Gebäudes, der Verkehrssicherheit und dem Hygienestandard für alle Bewohner. Zum Streit wird sie, weil drei Fragen oft ungeklärt bleiben: Wer muss reinigen, wie oft, und wer zahlt?

Gerade in Häusern mit gemischten Parteien, also Eigennutzer neben Mietern oder Wohnungen neben Gewerbe, prallen unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Der eine erwartet ein blitzblankes Treppenhaus, der andere sieht die Reinigung als lästige Zusatzpflicht. Hinzu kommt: Anders als die Heizkosten ist die Reinigung im Mietrecht nicht detailliert geregelt. Was zählt, steht fast immer nur im Mietvertrag oder in der Hausordnung, und die wird selten gelesen, bevor der erste Konflikt da ist.

📖

Definition: Treppenhausreinigung

Die Treppenhausreinigung ist die regelmäßige Säuberung aller Gemeinschaftsflächen in einem Mehrparteienhaus. Sie gliedert sich in die laufende Unterhaltsreinigung und die seltener anfallende Grundreinigung und kann durch Mieter in Eigenleistung oder durch eine beauftragte Reinigungsfirma erfolgen.

Unterhaltsreinigung vs. Grundreinigung: Was gehört dazu?

Die Unterhaltsreinigung ist der Regelfall und umfasst alles, was wöchentlich oder vierzehntägig anfällt: Kehren und feuchtes Wischen der Stufen und Flure, Reinigen der Handläufe und Geländer, Säubern des Eingangsbereichs inklusive Fußmatten sowie das Entfernen von Spinnenweben und leichten Verschmutzungen an Türen und Klingelschildern.

Die Grundreinigung geht deutlich weiter und erfolgt nur in größeren Abständen, oft halbjährlich oder jährlich: intensives Scheuern der Böden, Reinigung der Fenster im Treppenhaus, Wände, Heizkörper und Lichtschächte. Wie häufig Fenster in Gemeinschaftsflächen sinnvoll gereinigt werden, erfährst du im Ratgeber zum Thema wie oft Fenster putzen.

LeistungUnterhaltsreinigungGrundreinigung
Intervallwöchentlich bis vierzehntägighalbjährlich bis jährlich
Stufen und Flurekehren, feucht wischenmaschinell oder intensiv scheuern
Handläufe und Geländerabwischengründlich entfetten
Fenster im Treppenhausnicht enthalteninklusive Rahmen reinigen
Eingang und FußmattensäubernTiefenreinigung
Spinnenweben, Wändesichtbare Bereichekomplett bis unter die Decke

Wichtig für dich: Fenster, Wände und Sonderleistungen gehören nicht automatisch zur Standardreinigung. Was im konkreten Vertrag oder Auftrag enthalten ist, sollte immer schriftlich festgehalten sein.

Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?

Eine gesetzlich fixierte Frequenz existiert nicht. Üblich und gerichtsfest ist eine wöchentliche Unterhaltsreinigung, bei kleinen Häusern mit wenig Verkehr reicht oft ein vierzehntägiger Rhythmus. Maßgeblich sind Mietvertrag und Hausordnung sowie die tatsächliche Nutzung: In einem Haus mit zwölf Parteien und Hunden verschmutzt das Treppenhaus deutlich schneller als in einer ruhigen Vierparteienanlage.

Kosten der Treppenhausreinigung 2026: Preise pro Etage und m²

Die Kosten einer professionellen Treppenhausreinigung liegen 2026 je nach Abrechnungsmodell bei 10 bis 30 Euro pro Etage und Reinigungsgang oder bei 2,50 bis 5,00 Euro pro Quadratmeter. Welches Modell dein Dienstleister nutzt, hängt von der Region und der Objektgröße ab. Zwei seriöse Datenpunkte für deine Kalkulation: MyHammer nennt für die Basis-Treppenhausreinigung 10 bis 30 Euro pro Etage und Reinigung (Stand 2026), CleanCalc beziffert den Preis einer professionellen Reinigung auf 2,50 bis 5,00 Euro pro Quadratmeter je Reinigungsgang (Stand 2026).

Die Spanne erklärt sich aus mehreren Faktoren: Zustand des Bodenbelags, Anzahl der Parteien, Sonderleistungen wie Fenster oder Aufzug und natürlich die Region. In Großstädten liegen die Stundensätze der Gebäudereinigung spürbar über dem Bundesdurchschnitt. Ähnlich wie bei den Kosten für Malerarbeiten lohnt auch hier der direkte Vergleich mehrerer Angebote, bevor du einen Vertrag unterschreibst.

Treppenhausreinigung: monatliche Kosten pro Mietpartei

Für dich als Mieter zählt am Ende der Betrag auf der Nebenkostenabrechnung. Laut Blink liegen die üblichen monatlichen Kosten pro Mietpartei für die Reinigung des Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus bei 5 bis 20 Euro (Stand 2025). Die Spanne hängt von der Anzahl der Parteien ab: Je mehr Haushalte sich die Rechnung teilen, desto günstiger wird es für den Einzelnen.

Diese Kosten tauchen als Position „Hausreinigung” oder „Treppenhausreinigung” in der Betriebskostenabrechnung auf. Achte darauf, ob der Betrag plausibel zur Anzahl der Reinigungsgänge passt und ob Sonderleistungen separat ausgewiesen sind.

Rechenbeispiel: Treppenhausreinigung bei 3 Etagen

Ein typisches Mehrfamilienhaus mit 3 Etagen und sechs Wohnungen, wöchentliche Reinigung durch eine Firma, Preis pro Etage und Gang 20 Euro:

  • Pro Reinigungsgang: 3 Etagen × 20 Euro = 60 Euro
  • Pro Monat (4,3 Wochen): 60 Euro × 4,3 = 258 Euro
  • Pro Jahr: rund 3.100 Euro
  • Pro Mietpartei und Monat: 258 Euro ÷ 6 Parteien = 43 Euro

Dieses Beispiel liegt über dem üblichen Richtwert, weil 20 Euro pro Etage eher dem oberen Segment entsprechen. Bei 12 Euro pro Etage sinkt der Monatsanteil auf etwa 26 Euro pro Partei. Das zeigt: Schon kleine Preisunterschiede beim Angebot wirken sich über das Jahr deutlich auf deine Nebenkosten aus.

Mindestlohn 2026 in der Gebäudereinigung als Preistreiber

Die Gebäudereinigung ist eine der größten Mindestlohnbranchen Deutschlands. Für 2026 steigen die Lohnuntergrenzen in der Gebäudereinigung weiter, und da Personalkosten den größten Anteil am Reinigungspreis ausmachen, geben die Firmen diese Steigerungen nahezu eins zu eins an ihre Kunden weiter. Wenn dein Vermieter den Reinigungsvertrag 2026 neu ausschreibt, sind Preissteigerungen gegenüber älteren Verträgen daher die Regel, nicht die Ausnahme. Für dich heißt das: Ein Anstieg der Position Hausreinigung in der Abrechnung ist häufig durch die Lohnentwicklung erklärbar, ein Vergleich der Vorjahreswerte lohnt trotzdem.

10 bis 30 €
pro Etage und Reinigungsgang (MyHammer, 2026)
2,50 bis 5,00 €
pro m² und Reinigungsgang (CleanCalc, 2026)
5 bis 20 €
monatlich pro Mietpartei (Blink, 2025)

Rechte und Pflichten: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Reinigungskraft wischt die Stufen eines Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus
KI-generiert

Die zentrale Regel lautet: Ohne wirksame vertragliche Grundlage musst du als Mieter nicht selbst kehren, und der Vermieter darf keine Reinigungskosten umlegen. Alles Weitere ergibt sich aus Mietvertrag, Hausordnung und dem Weisungsrecht des Vermieters.

Pflichten des Vermieters

  • Verkehrssicherung: Das Treppenhaus muss sicher begehbar sein, Reinigung gehört dazu.
  • Klare Regelung schaffen: Pflichten in Mietvertrag oder Hausordnung eindeutig festlegen.
  • Wirtschaftlichkeit: Bei Beauftragung einer Firma auf angemessene Preise achten.
  • Abrechnung: Kosten transparent in der Betriebskostenabrechnung ausweisen.

Pflichten der Mieter

  • Vereinbarte Reinigung übernehmen, wenn sie wirksam im Vertrag steht.
  • Reinigungsplan einhalten und Übergänge zwischen Parteien klären.
  • Grobes Verschmutzen vermeiden, etwa durch Umzüge oder Haustiere.
  • Mängel melden, statt einfach die Reinigung zu verweigern.

Pflichten des Vermieters: Hausordnung und mietvertragliche Regelungen

Der Vermieter schuldet den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, dazu zählt ein sauberes und sicheres Treppenhaus. Er kann diese Pflicht auf drei Wegen erfüllen: selbst reinigen, eine Firma beauftragen oder die Pflicht wirksam auf die Mieter übertragen. Die Übertragung funktioniert über eine ausdrückliche Klausel im Mietvertrag oder über die Hausordnung, sofern der Mietvertrag auf sie verweist. Details dazu, was eine Hausordnung regeln darf und wo ihre Grenzen liegen, findest du im Beitrag zur Hausordnung und den Ruhezeiten.

Unwirksam sind dagegen starre Schemata, die einzelne Mieter unangemessen benachteiligen, etwa wenn die Erdgeschossmieterin wöchentlich drei Etagen wischen soll, obwohl sie die Treppe kaum nutzt.

Pflichten der Mieter: Reinigungsplan und Eigenleistung

Steht die Reinigungspflicht wirksam im Vertrag, bist du in deinem Turnus dran. Typisch ist ein wöchentlich rotierender Plan, der im Flur aushängt. Sinnvoll ist, Übergaben kurz zu dokumentieren, etwa per Foto, falls später gestritten wird. Bist du verhindert, gilt: Tausch mit einer anderen Partei organisieren statt schweigend ausfallen lassen.

Wichtig: Die Eigenleistung der Mieter darf der Vermieter nicht zusätzlich als Kostenposition abrechnen. Reinigst du selbst, fließt dafür kein Geld, und umgekehrt darf er für denselben Zeitraum keine Firmenkosten umlegen.

Treppenhausreinigung nachträglich einführen, geht das?

Ja, aber nur über die Hausordnung und nur im Rahmen des Weisungsrechts. Der Vermieter kann die Art der Reinigung und die Verteilung der Aufgaben neu regeln, wenn das für die Mieter zumutbar ist und der Mietvertrag die Hausordnung einbezieht. Eine echte Vertragsänderung, etwa die nachträgliche Umlage bisher nicht vereinbarter Reinigungskosten, geht dagegen nur mit deiner Zustimmung.

Prüfe in so einem Fall zwei Dinge: Erstens, ob dein Mietvertrag eine Betriebskostenvereinbarung enthält, die Hausreinigung abdeckt. Zweitens, ob die neue Regelung alle Parteien gleichmäßig belastet. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung beim Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.

Rechtliche Grundlagen: Umlage, Urteile und Beweislast

Die Reinigung des Treppenhauses ist rechtlich als Betriebskostenposition anerkannt, und die Gerichte haben zu den typischen Streitpunkten klare Leitplanken gesetzt. Drei Aspekte solltest du kennen: die Umlagegrundlage, die Beweislast bei Mängeln und die Eskalationsstufen bei Verweigerung.

Umlage als Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV

Nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zählen die Kosten der Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile, zu denen das Treppenhaus ausdrücklich gehört, zu den umlagefähigen Betriebskosten. Laut umziehen.de ist die Umlage an zwei Voraussetzungen geknüpft (Stand 2026): Die Betriebskosten müssen im Mietvertrag wirksam vereinbart sein, und das Wirtschaftlichkeitsgebot muss eingehalten werden. Ein Luxusvertrag mit überzogenen Stundensätzen wäre also angreifbar.

Außerdem gelten die üblichen Abrechnungsregeln. Die Abrechnung muss dir innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, Details erklärt der Beitrag zu den Fristen bei der Nebenkostenabrechnung.

Urteil AG Elmshorn: Wer trägt die Beweislast bei mangelhafter Reinigung?

Das Amtsgericht Elmshorn hat in einem Urteil (Az. 58 C 111/22) entschieden, dass die Beweislast bei mangelhafter Treppenhausreinigung beim Mieter liegt. Wie die Jurial Rechtsanwaltskanzlei zu dem Fall ausführt (2024), reicht die pauschale Behauptung „es war dreckig” nicht aus, um Betriebskostenzahlungen zu verweigern. Du musst konkret darlegen, wann welche Bereiche in welchem Zustand waren.

⚖️
Praxis-Hinweis zum Beweis

Dokumentiere Mängel fortlaufend: Fotos mit Datum, kurze Notizen zu Zeitpunkt und Bereich, idealerweise Bestätigungen weiterer Parteien. Nur so kannst du eine mangelhafte Reinigung später glaubhaft machen.

Pflichtverletzung: Von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung

Verweigerst du eine wirksam vereinbarte Reinigungspflicht, darf der Vermieter nicht sofort kündigen. Der übliche Weg: erst eine Rüge, dann eine formelle Abmahnung mit angemessener Frist. Erst bei beharrlicher Weigerung trotz Abmahnung kommt eine fristlose Kündigung in Betracht, und auch die setzt eine erhebliche Pflichtverletzung voraus. Ein einmal vergessener Wischtag reicht dafür bei Weitem nicht.

Umgekehrt gilt: Hält sich der Vermieter nicht an seine Pflichten, etwa weil die beauftragte Firma dauerhaft schlecht arbeitet, solltest du das schriftlich anzeigen und eine Frist zur Abhilfe setzen, bevor du Zahlungen kürzt.

Reinigungsfirma beauftragen oder selbst reinigen?

Aushang eines Reinigungsplans für die Treppenhausreinigung im Flur eines Mehrfamilienhauses
KI-generiert

Beide Modelle funktionieren, sie unterscheiden sich vor allem in Kosten, Aufwand und Konfliktanfälligkeit. Die Entscheidung trifft der Vermieter, als Mieter kannst du aber Argumente für die eine oder andere Lösung liefern.

🧹

Reinigungsfirma

Verlässliche Qualität, keine Diskussionen im Haus, Kosten von 5 bis 20 Euro pro Partei und Monat sind umlagefähig.

🏠

Eigenleistung der Mieter

Keine laufenden Kosten, dafür Aufwand im Turnus und typisches Streitpotenzial bei unterschiedlichen Sauberkeitsansprüchen.

Reinigungskraft suchen: Angebote vergleichen und beauftragen

Wenn du als Vermieter eine Reinigungskraft suchst, hole mindestens drei Angebote ein und achte auf eine eindeutige Leistungsbeschreibung: Welche Flächen, welcher Rhythmus, welche Sonderleistungen? Seriöse Anbieter besichtigen das Objekt vorab und nennen einen Festpreis pro Gang oder Monat statt vager Stundensätze. Prüfe außerdem Versicherungsschutz und ob das Unternehmen ordnungsgemäß angemeldete Kräfte beschäftigt, Schwarzarbeit in der Hausreinigung kann auch für den Auftraggeber unangenehm werden.

Vergleiche die Angebote nicht nur über den Gesamtpreis, sondern rechne sie auf den Preis pro Partei und Monat um. So erkennst du schnell, welches Angebot im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots vertretbar ist.

Selbst reinigen: Reinigungsplan im Treppenhaus organisieren

Entscheidet sich das Haus für die Eigenleistung, ist ein fairer Reinigungsplan das A und O. Bewährt hat sich ein wöchentlicher Wechsel im Uhrzeigersinn durch die Etagen, inklusive klarer Regel für Vertretungen bei Urlaub oder Krankheit. Der Plan sollte aushängen und verbindlich sein, nicht nur eine lose Absprache.

Vereinbare im Haus außerdem einen Mindeststandard: kehren und feucht wischen aller Stufen, Handlauf abwischen, Eingangsbereich säubern. Wer weiß, was genau zu tun ist, streitet später deutlich seltener darüber, ob es „sauber genug” war.

Muster und Vorlagen: Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung

Viele Konflikte entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus unklarer Kommunikation. Ein sauber formuliertes Schreiben verhindert das besser als jeder Aushang in Großbuchstaben.

Schreiben an Mieter: Treppenhausreinigung einführen (Muster)

Ein Schreiben zur nachträglichen Einführung über die Hausordnung sollte vier Elemente enthalten: die Rechtsgrundlage (Verweis auf Mietvertrag und Hausordnung), die konkrete Regelung (Turnus, Umfang, Beginn), den Hinweis auf Zumutbarkeit und Gleichbehandlung aller Parteien sowie ein Angebot zur Rückmeldung.

Sinngemäßer Aufbau: „Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter, zur Werterhaltung und Verkehrssicherheit unseres Hauses ordnen wir die Reinigung des Treppenhauses ab dem [Datum] wie folgt neu: [Turnus und Umfang]. Grundlage ist die Hausordnung gemäß Ihrem Mietvertrag. Der Reinigungsplan hängt im Eingangsbereich aus. Bei Fragen oder Verhinderungen wenden Sie sich bitte an [Kontakt].”

💡
Tipp für Vermieter

Versende das Schreiben nachweisbar, etwa per Einwurf-Einschreiben oder mit Übergabeprotokoll, und setze einen realistischen Starttermin mit mindestens zwei Wochen Vorlauf. So kann dir später niemand vorwerfen, die Regelung sei überraschend eingeführt worden.

Abmahnung wegen verweigerter Reinigung: Aufbau und Fristen

Eine Abmahnung muss drei Dinge enthalten, um wirksam zu sein: die konkrete Beschreibung der Pflichtverletzung mit Datum, die Aufforderung zur künftigen Vertragserfüllung und die Androhung weiterer rechtlicher Schritte im Wiederholungsfall. Die Frist zur Nachholung sollte angemessen sein, üblich sind ein bis zwei Wochen. Pauschale Vorwürfe wie „Sie reinigen nie” machen die Abmahnung angreifbar. Bleib sachlich, dokumentiere die Zustellung und beobachte, ob sich das Verhalten ändert, bevor du weitere Schritte erwägst.

Häufige Fehler und Missverständnisse rund um die Treppenhausreinigung

Die meisten Streitigkeiten lassen sich auf wenige Denkfehler zurückführen. Diese vier solltest du kennen und vermeiden:

  1. „Im Mietvertrag steht nichts, also muss ich nicht.” Stimmt nur teilweise: Auch die Hausordnung kann die Pflicht begründen, wenn der Vertrag auf sie verweist. Prüfe beide Dokumente, bevor du die Reinigung verweigerst.
  2. „Die Firma war teuer, das muss ich nicht zahlen.” Falsch: Das Wirtschaftlichkeitsgebot begrenzt zwar überzogene Preise, ein marktüblicher Tarif ist aber umlagefähig, auch wenn es günstigere Anbieter gäbe.
  3. „Es war dreckig, ich kürze einfach die Nebenkosten.” Riskant: Nach dem Urteil des AG Elmshorn trägst du die Beweislast. Ohne Dokumentation droht ein Nachzahlungsverfahren.
  4. „Erdgeschoss zahlt und putzt wie alle anderen.” Nicht zwingend: Ungleichbehandlung kann unzumutbar sein, und Nutzer des Erdgeschosses können bei der Umlage teilweise entlastet werden, wenn sie die Treppe nachweislich nicht nutzen.
⚠️
Warnung vor Kurzschlüssen

Kürze niemals eigenmächtig Miete oder Nebenkosten wegen eines dreckigen Treppenhauses. Ohne vorherige Mängelanzeige, Fristsetzung und Dokumentation riskierst du selbst eine Abmahnung wegen Zahlungsverzugs.

Fazit: Treppenhausreinigung klar regeln, Konflikte vermeiden

Die Treppenhausreinigung ist rechtlich einfacher, als der Streit im Hausflur vermuten lässt: Was im Mietvertrag oder in der Hausordnung wirksam geregelt ist, gilt, und die Kosten einer Firma sind nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig. Mit 10 bis 30 Euro pro Etage und Gang beziehungsweise 5 bis 20 Euro pro Monat und Partei bleibt die professionelle Reinigung für die meisten Haushalte überschaubar.

Für dich als Mieter lohnt ein Blick in Vertrag und Hausordnung, bevor du eine Pflicht akzeptierst oder verweigerst. Dokumentiere Mängel mit Datum und Foto, statt vorschnell Zahlungen zu kürzen. Als Vermieter fährst du mit transparenten Schreiben, fairen Plänen und vergleichbaren Angeboten am besten. Klarheit am Anfang ist billiger als jeder Rechtsstreit am Ende.

Checkliste: Treppenhausreinigung richtig angehen

Mietvertrag und Hausordnung auf Regelungen zur Reinigung prüfen
Bei Firmenbeauftragung drei Angebote einholen und auf Preis pro Partei umrechnen
Reinigungsplan mit Turnus, Umfang und Vertretungsregel schriftlich fixieren
Mängel fortlaufend mit Foto und Datum dokumentieren
Betriebskostenabrechnung auf plausiblen Ausweis der Hausreinigung prüfen

Tags

treppenhausreinigungnebenkostenbetriebskostenhausordnungmietrecht

Häufige Fragen

Laut MyHammer (2026) kostet eine Basis-Treppenhausreinigung etwa 10 bis 30 Euro pro Etage und Reinigungsgang. CleanCalc (2026) beziffert den Quadratmeterpreis einer professionellen Reinigung auf 2,50 bis 5,00 Euro je Gang.

Nur mit wirksamer Grundlage, etwa einer Regelung im Mietvertrag oder einer Hausordnung, die der Vermieter im Rahmen seines Weisungsrechts einführt. Eine Umlage der Kosten auf dich setzt zusätzlich eine vereinbarte Betriebskostenregelung voraus.

Nach einem Urteil des AG Elmshorn (Az. 58 C 111/22) liegt die Darlegungslast beim Mieter. Willst du Betriebskosten wegen schlechter Reinigung verweigern, musst du konkret nachweisen, dass die Reinigung unzureichend war.

Ja, die Reinigung des Treppenhauses zählt nach § 2 Nr. 9 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag und das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich ist eine wöchentliche Unterhaltsreinigung, bei starker Nutzung oder vielen Parteien auch häufiger. Maßgeblich ist, was Mietvertrag oder Hausordnung festlegen.

Der Vermieter muss zuerst abmahnen und eine angemessene Frist setzen. Erst bei wiederholter Weigerung droht im Extremfall die fristlose Kündigung, die aber nur bei erheblicher Pflichtverletzung Bestand hat.

Quellen

  1. CleanCalc
  2. MyHammer
  3. Blink
  4. umziehen.de
  5. Jurial Rechtsanwaltskanzlei

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell überprüft. Enthaltene Bilder wurden mittels KI generiert. Mehr erfahren

Verwandte Artikel